Vor einiger Zeit erhielt ich eine Anfrage der Allianz für den freien Sonntag, einem Bündnis aus Gewerkschaften und kirchlichen Organisation, die sich für einen verbesserten Feiertagsschutz einsetzt. Explizit wurde eine Bewertung der zunehmenden Sonntagsarbeit in Bayern gewünscht, sowie ein Statement zu meinen Maßnahmen, sollte ich in den Landtag gewählt werden. Lesen sie im folgenden meine Antwort.
Zunächst einmal ist es richtig und sinnvoll, dass es gesetzliche Bestimmungen gibt, die den bayerischen ArbeitnehmerInnen Freizeit garantieren, in welcher diese sich erholen können und Zeit für ihre Familie haben. Dies gebietet nicht allein der gesunde Menschenverstand, sondern auch Artikel 174 der Verfassung des Freistaates Bayern, welcher das Recht auf Erholung festschreibt. Selbst aus rein ökonomischen Überlegungen muss es Erholungsfreiräume für ArbeitenehmerInnen geben, da Gesundheit und Motivation elementare Voraussetzungen für effizientes Arbeiten sind.
Aus dem religiös-historischen Kontext heraus haben wir in Deutschland uns dazu entschlossen dem Sonntag eine herausgehobene Stellung als Tag der Ruhe und Erholung zu geben. Nun gibt es allerdings ein weites Feld an Beschäftigten auf die wir eben auch an Sonn- und Feiertagen angewiesen sind, wie z.B. den Rettungsdienst, die Polizei, Pfarrer oder die Pflegekräfte in Krankenhäusern. Dass diese auch sonntags arbeiten ist unumgänglich und mit Sicherheit wünschenswert.
Zu diesen Kräften, die von der Gesellschaft rund um die Uhr in Anspruch genommen werden müssen, kommen noch Beschäftigte hinzu, die in Freizeitbranchen arbeiten. Dadurch dass am Sonntag überdurchschnittlich viele Menschen frei haben, sind Freizeitaktivitäten an diesem Wochentag auch besonders stark nachgefragt. Freibäder oder Restaurants z.B. werden zu Erholungszwecken in Anspruch genommen, weswegen dort beschäftigte Leute auch Sonntagsarbeit in Kauf nehmen.
Ein hohes Maß an Sonntagsarbeit ist in unserer Gesellschaft meiner Auffassung nach unvermeidbar. Wichtig ist, dass es für die betroffenen Beschäftigten einen Ausgleich etwa durch Lohnzuschlag oder verringerte Arbeitszeiten an Wochentagen mit Lohnausgleich gibt. Zeit zur Erholung sollte weitehin gesetzlich gewährleistet sein, wobei der Sonntag dabei seine herausgehobene Stellung beziehen sollte, wenngleich es für Dienstleister möglich bleiben muss in begrenztem Umfang auch sonntags zu verkaufen. In diesem Sinne bin ich für ein Festhalten an der bestehen Ladenschlussverordnung, welche den Verkauf von Genuss- und Nahrungsmitteln an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen jährlich in vielen bayerischen Gemeinden erlaubt.
Über die konkreten Ursachen der Steigerung der Sonntagsarbeit vermag ich nur zu spekulieren. Ein Grund hierfür könnte sein, dass Bayern sich als Tourismusstandort stark weiterentwickelt hat. Eine Aufschlüsselung nach den Branchen, in denen die Sonntagsarbeit zunahm, wäre hier hilfreich.
Geschrieben von jakobhahn am 6. August 2008 unter
Arbeit |
Keine Kommentare